Veranstalter*in: Stadt Bielefeld Kommunales Integrationszentrum
Inhalt der Veranstaltung:
Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, in Kraft seit 1. März 2020, ist die Antwort des Gesetzgebers auf
den seit Jahren monierten Fachkräftemangel. Eingefügt in das Aufenthaltsgesetz soll es Erwerbsmigration
und Ausbildung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der EU dienen.
Fast gleichzeitig wurde die Ausbildungsduldung neu konzipziert und eine Beschäftigungsduldung eingeführt.
In der Veranstaltung sollen deswegen folgende Themen angesprochen werden:
■ Begriffsbestimmungen, neue Verfahrenswege
■ beschleunigtes Fachkräfteverfahren
■ Arbeitsplatzsuche; Zugang zur Erwerbstätigkeit mit und ohne Aufenthaltstitel
■ Erlaubnis mit Verbots- und Beschränkungsvorbehalt; (Berufs-)Ausbildung und Studium
■ Problem „brain drain“
■ Familiennachzug
■ Ausbildungsduldung; Beschäftigungsduldung
Die Veranstaltung ist für für hauptamtliche Mitarbeitende und Interessierte Freiwillige.
Leitung: Prof. Dr. jur. Holger Hoffmann, FH Bielefeld und Sina Thomaschky, Migrationsbeauftragte, Agentur für Arbeit Bielefeld
Anmeldung bis zum 13.03.20 an olena.turow@bielefeld.de
Alle Details zur Fortbildung erhalten Sie hier:
Fortbildung__Einladung