(Bie­le­feld, 24.11.2015) Das Antrags­for­mu­lar für För­de­run­gen durch den Bie­le­fel­der Flücht­lings­fonds der Stif­tung Soli­da­ri­tät kann unter unten ste­hen­dem Link her­un­ter­ge­la­den werden.

[download_link link=“https://freiwilligenagentur-bielefeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Formular-Flüchtlingsfonds-2015–11-24g.docx”]Antragsformular zur För­de­rung durch den Bie­le­fel­der Flücht­lings­fonds (Word-Doku­ment zum Aus­fül­len) [/download_link]

BiFlüchtFonds

Die För­de­rung: Der Bie­le­fel­der Flücht­lings­fonds ermög­licht sowohl eine indi­vi­du­el­le För­de­rung als auch die För­de­rung von Gruppenangeboten.

Die indi­vi­du­el­le För­de­rung erfolgt bis zu einem Höchst­be­trag von 100 € für beson­de­re Bedar­fe und Not­la­gen wie z.B. die Anschaf­fung einer Sport­aus­rüs­tung, Hilfs­mit­tel bei gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen, die Fahr­kar­te für den Besuch von Ver­wand­ten, zusätz­li­ches Lern­ma­te­ri­al (z.B. im Bereich Spra­che), Zuwen­dun­gen für zusätz­li­che Kur­se oder Kulturveranstaltungen.

Die För­de­rung von Grup­pen­an­ge­bo­ten erfolgt bis zu einem Höchst­be­trag von 2.000 € und stellt dar­auf ab, ehren­amt­li­che Initia­ti­ven und Ver­ei­ne bei der Umset­zung ihrer Ideen zu unter­stüt­zen. So kann z.B. ein Sport­ver­ein die Anschaf­fung von Tri­kots bean­tra­gen, wenn hier gezielt meh­re­re Flücht­lin­ge in den Sport­ver­ein inte­griert wer­den sol­len. Oder aber Ehren­amt­li­che bean­tra­gen für die Durch­füh­rung ehren­amt­li­cher Sprach­trai­nings die Anschaf­fung von Lehr­ma­te­ria­li­en zur Unter­stüt­zung des Unter­richts oder möch­ten den Flücht­lin­gen ihre neue Stadt in Form einer — auch his­to­ri­schen — Stadt­füh­rung näher brin­gen etc. Der Weg zur För­de­rung durch den Bie­le­fel­der Flücht­lings­fonds erfolgt schnell und unbü­ro­kra­tisch. Antrags­be­rech­tigt sind die bei der Stadt Bie­le­feld und den Ver­bän­den täti­gen Fach­kräf­te in der Flücht­lings­hil­fe aber auch freie Initia­ti­ven, die sich in der Flücht­lings­ar­beit enga­gie­ren. Haupt­amt­lich Mit­ar­bei­ten­de oder Ehren­amt­li­che nut­zen hier­für das unten ste­hen­de Antrags­for­mu­lar, skiz­zie­ren ihre Idee und rei­chen den unter­schrie­be­nen Antrag (per E‑Mail, Fax oder Post) bei der Stif­tung Soli­da­ri­tät ein.

Solan­ge dem Fonds aus­rei­chend Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, wird kurz­fris­tig über die ein­ge­hen­den Anträ­ge ent­schie­den. Liegt eine Bewil­li­gung vor, wird der Antrag­stel­ler infor­miert und der Betrag wird per Über­wei­sung oder als Bar­aus­zah­lung aus­ge­zahlt. Es erfolgt auch eine Infor­ma­ti­on, wenn der Antrag abge­lehnt wird.

Trans­pa­renz: Die Mit­tel kom­men aus­schließ­lich den geflüch­te­ten Men­schen zugu­te, ob nun ganz unmit­tel­bar für indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se oder mit­tel­bar über die Förderung

[download_link link=“https://freiwilligenagentur-bielefeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Hinweise-Antrag-Flüchtlingsfonds-2015–11-24.pdf”]Hinweise zur För­de­rung [/download_link]

 

För­de­run­gen durch den Bie­le­fel­der Flüchtlingsfonds