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Wann braucht gemeinnütziges Engagement einen schriftlichen Vertrag?

4. März 12:15 12:50

Ver­an­stal­tungs­rei­he:
Mahl­zeit! Recht und Regeln am Mit­tag

Ihr habt end­lich Men­schen gefun­den, die sich ehren­amt­lich enga­gie­ren wol­len – groß­ar­tig! Doch: Braucht es dafür einen schrift­li­chen Ver­trag? Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen ver­zich­ten dar­auf, um kei­ne zusätz­li­chen Hür­den auf­zu­bau­en. Aber kann eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung nicht auch Vor­tei­le haben? Zum Bei­spiel, um arbeits­recht­li­che Pflich­ten zu ver­mei­den oder um kla­re Rah­men­be­din­gun­gen für bei­de Sei­ten zu schaf­fen?

Im Web­i­nar gibt Prof. Dr. Burk­hard Küs­ter­mann, Jurist und seit 20 Jah­ren im Kon­text des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments als Bera­ter tätig, Ein­bli­cke, wann schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen sinn­voll sind und was dar­in gere­gelt wer­den soll­te. Ihr erfahrt, wie ihr Klar­heit schafft, ohne Enga­gier­te abzu­schre­cken, und wel­che recht­li­chen Aspek­te ihr beach­ten soll­tet.

Die­ses Web­i­nar eig­net sich für alle, die mehr Klar­heit in ihrem Enga­ge­ment wün­schen. Ihr erhal­tet einen struk­tu­rier­ten Über­blick über Schwie­rig­kei­ten, die ent­ste­hen kön­nen, wenn es kei­ne ver­bind­li­chen und schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen über das gemein­sa­me Enga­ge­ment gibt.

For­mat:

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Anmel­dung und Info: https://veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de/recht-regeln/ehrenamt-vertrag/

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