(Bielefeld, 24.11.2015) Das Antragsformular für Förderungen durch den Bielefelder Flüchtlingsfonds der Stiftung Solidarität kann unter unten stehendem Link heruntergeladen werden.
[download_link link=“https://freiwilligenagentur-bielefeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Formular-Flüchtlingsfonds-2015–11-24g.docx”]Antragsformular zur Förderung durch den Bielefelder Flüchtlingsfonds (Word-Dokument zum Ausfüllen) [/download_link]Die Förderung: Der Bielefelder Flüchtlingsfonds ermöglicht sowohl eine individuelle Förderung als auch die Förderung von Gruppenangeboten.
Die individuelle Förderung erfolgt bis zu einem Höchstbetrag von 100 € für besondere Bedarfe und Notlagen wie z.B. die Anschaffung einer Sportausrüstung, Hilfsmittel bei gesundheitlichen Einschränkungen, die Fahrkarte für den Besuch von Verwandten, zusätzliches Lernmaterial (z.B. im Bereich Sprache), Zuwendungen für zusätzliche Kurse oder Kulturveranstaltungen.
Die Förderung von Gruppenangeboten erfolgt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € und stellt darauf ab, ehrenamtliche Initiativen und Vereine bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen. So kann z.B. ein Sportverein die Anschaffung von Trikots beantragen, wenn hier gezielt mehrere Flüchtlinge in den Sportverein integriert werden sollen. Oder aber Ehrenamtliche beantragen für die Durchführung ehrenamtlicher Sprachtrainings die Anschaffung von Lehrmaterialien zur Unterstützung des Unterrichts oder möchten den Flüchtlingen ihre neue Stadt in Form einer — auch historischen — Stadtführung näher bringen etc. Der Weg zur Förderung durch den Bielefelder Flüchtlingsfonds erfolgt schnell und unbürokratisch. Antragsberechtigt sind die bei der Stadt Bielefeld und den Verbänden tätigen Fachkräfte in der Flüchtlingshilfe aber auch freie Initiativen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Hauptamtlich Mitarbeitende oder Ehrenamtliche nutzen hierfür das unten stehende Antragsformular, skizzieren ihre Idee und reichen den unterschriebenen Antrag (per E‑Mail, Fax oder Post) bei der Stiftung Solidarität ein.
Solange dem Fonds ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird kurzfristig über die eingehenden Anträge entschieden. Liegt eine Bewilligung vor, wird der Antragsteller informiert und der Betrag wird per Überweisung oder als Barauszahlung ausgezahlt. Es erfolgt auch eine Information, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Transparenz: Die Mittel kommen ausschließlich den geflüchteten Menschen zugute, ob nun ganz unmittelbar für individuelle Bedürfnisse oder mittelbar über die Förderung
[download_link link=“https://freiwilligenagentur-bielefeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Hinweise-Antrag-Flüchtlingsfonds-2015–11-24.pdf”]Hinweise zur Förderung [/download_link]